Die ehrenamtlichen Helfer*innen des Sanitätsdienstes sorgen für die schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgebildet und werden für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet.

Durch die regelmäßigen Einsätze sind die DRK-Sanitäter*innen erfahren und einsatzerprobt. Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten (MANV), beispielsweise nach einem Zugunglück, unterstützt der Sanitätsdienst den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Die Sanitäter*innen haben deshalb eine wichtige Funktion in der DRK-Katastrophenvorsorge.

Unsere Bereitschaft stellt seit vielen Jahren die sanitätsdienstliche Versorgung bei vielen kleineren und größeren Veranstaltungen. Dabei leisten unsere Sanitätshelferinnen und -helfer ihren Dienst ehrenamtlich und unentgeltlich.

Falls Sie eine Veranstaltung organisieren und dafür eine sanitätsdienstliche Absicherung wünschen oder benötigen, können Sie gern über unser Kontaktformular mit uns in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie gerne von der Planung bis zur Durchführung.

Unsere Bereitschaft wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen müssen wir also vollständig aus eigenen Mitteln decken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kosten an Sie als Veranstalter weitergeben. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, auch weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.

  • Preisabgaben gemäß Satzungsbeschluss (Präsidium DRK-Kreisverband Tübingen e.V.), gültig ab 01.01.2024
  • Preise und Rechnungsbetröge ohne Ausweisung der Mehrwertsteuer
  • bei kurzfristiger Beauftragung (unter 4 Wochen nach Eingang BLung) erfolgt ein Aufschlag von 25% auf die Gesamtsumme
  • wir gewähren Rabatte für Vereine mit Kinder und Jugendarbeit und gemeinnützige Organisationen
  • der Rechnungsbetrag fließt im vollen Umfang in die Ausbildung und Ausrüstung der Bereitschaft
  • unsere Helfer*innen erhalten keine Aufwandsentschädigung

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