Unsere Bereitschaft stellt seit vielen Jahren die sanitätsdienstliche Versorgung bei vielen kleineren und größeren Veranstaltungen. Dabei leisten unsere Sanitätshelferinnen und Helfer ihren Dienst ehrenamtlich und unentgeltlich.
Falls Sie eine Veranstaltung organisieren und dafür eine sanitätsdienstliche Absicherung wünschen oder benötigen, können Sie gern über unser Kontaktformular mit uns in Kontakt treten. Wir unterstützen Sie gerne von der Planung bis zur Durchführung.
Unsere Bereitschaft wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen müssen wir also vollständig aus eigenen Mitteln decken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kosten an Sie als Veranstalter weitergeben. Mit Ihrer finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, auch weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.
- Preisabgaben gemäß Satzungsbeschluss 15.11.2017 (Präsidium DRK-Kreisverband Tübingen e.V.)
- bei kurzfristiger Beauftragung (unter 4 Wochen nach Eingang BLung) erfolgt ein Aufschlag von 25% auf die Gesamtsumme
- wir gewähren Rabatte für Vereine mit Kinder und Jugendarbeit und gemeinnützige Organisationen
- der Rechnungsbetrag fließt im vollen Umfang in die Ausbildung und Ausrüstung der Bereitschaft
- unsere Helfer/innen erhalten keine Aufwandsentschäding
- Freihaltung Rettungs- und Fluchtwege, Anfahrtswege Rettungsdienst und Feuerwehr.
- Bereitstellung eines Sanitätsbereichs/-raums zur alleinigen Nutzung; wichtig dabei: Nähe Hauptausgang und Anfahrtspunkt Rettungsdienst, freier Zugang für Sanitäter, Sichtschutz und Müllentsorgung. Bereitstellung eines Parkplatzes für Dienstfahrzeug in Nähe Sanitätsbereich.
- Information sämtlicher Beteiligten des Veranstalters über Aufenthaltsort von Sanitätern und Sanitätsbereich, sowie Zeitraum des Sanitätsdienstes.
- Einhaltung der Richtlinien des Versicherers.
- Frühzeitige Anforderung des Sanitätsdienstes (mindestens 6 Wochen vorher) mit vollständig Eingereichten Unterlagen.
- Erstellung einer Gefahrenanalyse gemäß Maurer-Algorithmus.
- Stellung von fachlich qualifizierten Kräften, Ausbildungsstand mindestens Sanitätshelfer.
- Mindestens 2 Sanitätshelfer im Einsatz.
- Ausstattung der Sanitäter richtet sich nach den Sanitätsrichtlinien des Deutschen Roten Kreuzes; Prüfung der Ausstattung vor Dienstbeginn auf Funktion und Vollzähligkeit.
- Einhaltung der Sanitätsrichtlinien des Deutschen Roten Kreuzes.
Art |
Vereine |
Firmen/Gewerbe |
|
Sanitätshelfer |
Stundensatz |
10,70 € |
12,30 € |
Rettungshelfer Rettungssanitäter |
11,90 € |
13,70 € |
|
Rettungsassistent Notfallsanitäter |
13,10 € |
15,05 € |
|
Arzt / Notarzt |
21,40 € |
24,65 € |
|
Führungskraft |
13,10 € |
15,05 € |
Art |
|
Vereine |
Firmen/Gewerbe |
Rettungswagen Notarztwagen |
Pauschale pro angefangene |
71,40 € |
82,10 € |
Krankenwagen |
47,60 € |
54,75 € |
|
Notarzteinsatzfahrzeug |
59,50 € |
68,45 € |
|
Mannschaftstransportwagen |
35,70 € |
41,05 € |
|
Einsatzleitwagen |
59,50 € |
68,45 € |
|
Kommandowagen |
47,60 € |
54,75 € |
|
Sonderfahrzeuge |
59,50 € |
68,45 € |
Art |
|
Vereine |
Firmen/Gewerbe |
Sanitätszelt |
Pauschale pro angefangene |
47,60 € |
54,75 € |
Verbandmittel |
11,90 €
|
13,70 € |
|
Verpflegung pro Helfer, falls vom Veranstalter nicht gestellt |
10,70 € |
12,30 € |